Muss ich wie beim PKW Leasing mein Arbeitsweg versteuern?
Nein, bei Fahrrädern und Pedelecs (bis 25 km/h Unterstützung) nicht. Dies gelten Sie mit der 1% vom UVP ab. Anders sieht es bei S-Pedelecs (Pedelecs mit einer Unterstützung über 25 km/h) aus, dort muss der einfache Arbeitsweg mit 0,03% des Bruttolistenpreises pro Kilometer im Monat zusätzlich zu der 1% UVP als Geldwerter Vorteil versteuert werden.