RADELNDE MITARBEITER FAQ
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Häufig gestellte Fragen. Wir geben Antworten.
Radelnde Mitarbeiter ist ein Dienstrad-Leasing-Anbieter mit Unternehmenssitz in der Fahrradstadt Münster und ermöglicht es Arbeitnehmern, das gewünschte Zweirad (Fahrrad, E-Bike, S-Pedelec oder Lastenrad) über den Arbeitgeber als Dienstfahrrad und zur privaten Nutzung zu leasen.
Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer und Selbstständige das Dienstrad-Leasingkonzept von Radelnde Mitarbeiter nutzen. Sollte es einen Tarifvertrag in Ihrem Unternehmen geben, muss dieser eine Entgeltumwandlung im Zuge des Dienstfahrradleasings berücksichtigen. Wir informieren gerne persönlich über Ihre individuellen Möglichkeiten.
Das Konzept von Radelnde Mitarbeiter ist für den Arbeitgeber kostenfrei nutzbar. Die vom Arbeitgeber bezahlten Leasingraten können vom Entgelt des Arbeitnehmers einbehalten werden. Dadurch kann der Arbeitgeber zusätzlich bei den Lohnnebenkosten sparen.
Die Leasingraten werden vom Arbeitgeber gezahlt. Dieser kann die Kosten für die Leasingrate komplett oder teilweise vom Bruttogehalt des Mitarbeiters einbehalten, wodurch Lohn- und Sozialversicherungsabgaben eingespart werden.
Unser Leasingkonzept bietet viele Möglichkeiten: Sie sind gern sportlich mit dem Rennrad unterwegs, brauchen ein neues City-Bike oder wollen komfortabel mit dem Lastenrad einkaufen fahren?
Sie haben die freie Wahl – egal, welche Marke oder welches Modell.
Einzige Voraussetzung: Ihr neues Dienstrad liegt preislich im Rahmen von 599,- € bis 15.000,- €.
Ja, das Fahrrad darf auch privat genutzt werden. Dafür wird das Fahrrad mit der sogenannten 0,25-Prozent-Regel versteuert.
Noch nicht. Jeder stationäre Fachhändler kann es aber. Unser Partner-Netzwerk wächst täglich.
Sollte der Fachhändler Ihres Vertrauens noch nicht in unserer Übersicht zu finden sein, sprechen Sie uns bitte direkt an.
Natürlich nicht. Bereits ab einem einzigen Dienstrad kann es losgehen.
Durch das Prinzip der so genannten Entgeltumwandlung sparen Sie einen Teil Ihrer Lohn- und Sozialversicherungsabgaben ein. Dadurch kann eine Ersparnis von bis zu 35% erreicht werden. Aufgrund des Leasings haben Sie während der Laufzeit lediglich kleine Ratenbeträge zu tragen und müssen nicht den ganzen Kaufpreis auf einmal bezahlen. Außerdem ist das Fahrrad während der gesamten Laufzeit versichert und auch Verschleißreparaturen sowie die Inspektion, wird von der Versicherung bezahlt.
Somit fahren Sie garantiert 3 Jahre ohne weitere Kosten.
Die Entgeltumwandlung ist die Umwandlung eines Teils des Bruttoeinkommens in eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sachleistung (Leasingrate = Sach-leistung). Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil des Bruttoeinkommens und bezieht dafür einen Teil des Entgeltes durch Sachleistungen. Für solche „Lohnersatzleistungen“ fallen in der Regel geringere oder gar keine Steuern an. Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Nicht bei Fahrrädern und E-Bikes mit einer Unterstützungsleistung bis zu 25 km/h. In diesen Fällen sind mit der Angabe des geldwerten Vorteils gemäß der „0,25“-Prozent-Regel alle Ansprüche abgegolten. Anders verhält es sich bei S-Pedelecs mit einer Unterstützungsleistung von über 25 km/h. Bei diesen Modellen wird der einfache Arbeitsweg mit 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer und Monat zusätzlich zur „0,25“-Prozent-Regel versteuert.
Sie können Ihren Leasingvertrag ganz einfach zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Sollte dies nicht möglich sein, finden wir immer die beste Lösung. Kontaktieren Sie dafür einfach unser Service-Team.
Die Laufzeit der Leasingverträge von Radelnde Mitarbeiter beträgt immer 36 Monate.
In einem solchen Fall wird die Leasingrate von der Versicherung übernommen und Sie können Ihr Fahrrad weiterfahren.
Abgeschlossene Leasingverträge bei Radelnde Mitarbeiter haben immer eine feste Laufzeit von 36 Monaten und müssen daher nicht gekündigt werden.
Ja. Sämtliche fest verbauten Teile, wie etwa Sattel, Lampen, Schloss u. ä., können als Vertragsbestandteil mit aufgenommen werden.
Ja. Sie können die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte über die sogenannte Entfernungspauschale als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Sie umfasst die Wege von der Wohnung zur ersten Arbeitsstätte – ganz gleich, mit welchem Verkehrsmittel diese zurückgelegt werden. Somit gilt diese Steuererleichterung auch für Fahrräder aller Art.
Der Komplettschutz der Wertgarantie ist immer inklusive. Dieser umfasst unter anderem einen Mobilitätsservice, den Diebstahl- und Schadenschutz. Bei einem Diebstahl wird das Fahrrad mit einem Fahrrad gleicher Art und Güte im laufenden Vertrag ersetzt. Außerdem werden alle notwendigen Verschleiß-reparaturen und bis zu drei Inspektionen von der Versicherung übernommen. Konkret bedeutet dies, dass während der Leasinglaufzeit mit dem Komplettschutz der Wertgarantie keine zusätzlichen Kosten entstehen.