RADELNDE MITARBEITER FAQ

Sie haben eine Frage, die wir hier noch nicht berücksichtigt haben?
Gern stehen wir Ihnen persönlich Rede und Antwort.

Treten Sie einfach direkt mit uns in Kontakt.

0251 / 270 42 78 oder info@radelnde-mitarbeiter.de


Häufig gestellte Fragen. Wir geben Antworten.

Was ist Radelnde Mitarbeiter?

Radelnde Mitarbeiter ist ein Dienstrad-Leasing-Anbieter mit Unternehmenssitz in der Fahrradstadt Münster und ermöglicht es Arbeitnehmern, das gewünschte Zweirad (Fahrrad, E-Bike, S-Pedelec oder Lastenrad) über den Arbeitgeber als Dienstfahrrad und zur privaten Nutzung zu leasen.

Wer kann Radelnde Mitarbeiter nutzen?

Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer und Selbstständige das Dienstrad-Leasingkonzept von Radelnde Mitarbeiter nutzen. Sollte es einen Tarifvertrag in Ihrem Unternehmen geben, muss dieser eine Entgeltumwandlung im Zuge des Dienstfahrradleasings berücksichtigen. Wir informieren gerne persönlich über Ihre individuellen Möglichkeiten.

Was kostet Radelnde Mitarbeiter den Arbeitgeber?

Das Konzept von Radelnde Mitarbeiter ist für den Arbeitgeber kostenfrei nutzbar. Die vom Arbeitgeber bezahlten Leasingraten können vom Entgelt des Arbeitnehmers einbehalten werden. Dadurch kann der Arbeitgeber zusätzlich bei den Lohnnebenkosten sparen.

Wer zahlt die Leasingraten?

Die Leasingraten werden vom Arbeitgeber gezahlt. Dieser kann die Kosten für die Leasingrate komplett oder teilweise vom Bruttogehalt des Mitarbeiters einbehalten, wodurch Lohn- und Sozialversicherungsabgaben eingespart werden.

Welche Fahrradmodelle sind bei Radelnde Mitarbeiter möglich?

Unser Leasingkonzept bietet viele Möglichkeiten: Sie sind gern sportlich mit dem Rennrad unterwegs, brauchen ein neues City-Bike oder wollen komfortabel mit dem Lastenrad einkaufen fahren?

Sie haben die freie Wahl – egal, welche Marke oder welches Modell.
Einzige Voraussetzung: Ihr neues Dienstrad liegt preislich im Rahmen von 599,- € bis 15.000,- €.

Darf das Dienstrad auch privat genutzt werden?

Ja, das Fahrrad darf auch privat genutzt werden. Dafür wird das Fahrrad mit der sogenannten 0,25-Prozent-Regel versteuert.

Bietet jeder Fahrrad-Fachhändler das Leasing-Konzept von Radelnde Mitarbeiter an?

Noch nicht. Jeder stationäre Fachhändler kann es aber. Unser Partner-Netzwerk wächst täglich.
Sollte der Fachhändler Ihres Vertrauens noch nicht in unserer Übersicht zu finden sein, sprechen Sie uns bitte direkt an.

Gibt es eine Mindeststückzahl von Fahrrädern, die der Arbeitgeber leasen muss?

Natürlich nicht. Bereits ab einem einzigen Dienstrad kann es losgehen.

Wem gehört das Rad während der Vertragslaufzeit?

Das Dienstrad gehört während der Leasingzeit dem Arbeitgeber.
Dieser überlässt es dem Arbeitnehmer mittels Überlassungsvertrag für die gesamte Laufzeit.

Wie hoch sind die Leasingraten für mein Wunschfahrrad?

Das kommt auf den jeweiligen Kaufpreis des neuen Dienstrads an.
Mit unserem Vorteilsrechner können Sie die Rate schnell und einfach ermitteln.

Welche Vorteile hat das Leasing gegenüber dem Kauf?

Durch das Prinzip der so genannten Entgeltumwandlung sparen Sie einen Teil Ihrer Lohn- und Sozialversicherungsabgaben ein. Dadurch kann eine Ersparnis von bis zu 35% erreicht werden. Aufgrund des Leasings haben Sie während der Laufzeit lediglich kleine Ratenbeträge zu tragen und müssen nicht den ganzen Kaufpreis auf einmal bezahlen. Außerdem ist das Fahrrad während der gesamten Laufzeit versichert und auch Verschleißreparaturen sowie die Inspektion, wird von der Versicherung bezahlt.

Somit fahren Sie garantiert 3 Jahre ohne weitere Kosten.

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

Die Entgeltumwandlung ist die Umwandlung eines Teils des Bruttoeinkommens in eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sachleistung (Leasingrate = Sach-leistung). Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil des Bruttoeinkommens und bezieht dafür einen Teil des Entgeltes durch Sachleistungen. Für solche „Lohnersatzleistungen“ fallen in der Regel geringere oder gar keine Steuern an. Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Muss ich meinen Arbeitsweg wie beim Dienstwagen-Leasing versteuern?

Nicht bei Fahrrädern und E-Bikes mit einer Unterstützungsleistung bis zu 25 km/h. In diesen Fällen sind mit der Angabe des geldwerten Vorteils gemäß der „0,25“-Prozent-Regel alle Ansprüche abgegolten. Anders verhält es sich bei S-Pedelecs mit einer Unterstützungsleistung von über 25 km/h. Bei diesen Modellen wird der einfache Arbeitsweg mit 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer und Monat zusätzlich zur „0,25“-Prozent-Regel versteuert.

Was passiert, wenn ich ein Dienstrad über Radelnde Mitarbeiter lease und den Arbeitgeber wechsele?

Sie können Ihren Leasingvertrag ganz einfach zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Sollte dies nicht möglich sein, finden wir immer die beste Lösung. Kontaktieren Sie dafür einfach unser Service-Team.

Wie lange ist die Leasinglaufzeit mit dem Konzept von Radelnde Mitarbeiter?

Die Laufzeit der Leasingverträge von Radelnde Mitarbeiter beträgt immer 36 Monate.

Was passiert, wenn ich länger als sechs Wochen krank bin oder in den Mutterschutz gehe?

In einem solchen Fall wird die Leasingrate von der Versicherung übernommen und Sie können Ihr Fahrrad weiterfahren.

Wann muss ich den Leasingvertrag kündigen? Verlängert er sich automatisch?

Abgeschlossene Leasingverträge bei Radelnde Mitarbeiter haben immer eine feste Laufzeit von 36 Monaten und müssen daher nicht gekündigt werden.

Können Zubehörteile mit in den Leasingvertrag aufgenommen werden?

Ja. Sämtliche fest verbauten Teile, wie etwa Sattel, Lampen, Schloss u. ä., können als Vertragsbestandteil mit aufgenommen werden.

Kann ich mit einem Dienstrad weiterhin die Pendlerpauschale in meiner Steuererklärung geltend machen?

Ja. Sie können die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte über die sogenannte Entfernungspauschale als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Sie umfasst die Wege von der Wohnung zur ersten Arbeitsstätte – ganz gleich, mit welchem Verkehrsmittel diese zurückgelegt werden. Somit gilt diese Steuererleichterung auch für Fahrräder aller Art.

Wie ist mein Dienstrad geschützt?

Der Komplettschutz der Wertgarantie ist immer inklusive. Dieser umfasst unter anderem einen Mobilitätsservice, den Diebstahl- und Schadenschutz. Bei einem Diebstahl wird das Fahrrad mit einem Fahrrad gleicher Art und Güte im laufenden Vertrag ersetzt. Außerdem werden alle notwendigen Verschleiß-reparaturen und bis zu drei Inspektionen von der Versicherung übernommen. Konkret bedeutet dies, dass während der Leasinglaufzeit mit dem Komplettschutz der Wertgarantie keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Was passiert, wenn mein Dienstrad gestohlen wird?

Bei Radelnde Mitarbeiter ist Ihr Dienstrad während der gesamten Laufzeit des Leasingvertrags gegen Diebstahl abgesichert. Sollte Ihr Rad geklaut werden, erhalten Sie ein neues Rad gleicher Art und Güte. Eine Selbstbeteiligung fällt nicht an. Sie sollten aber auf jeden Fall zunächst die örtliche Polizeibehörde vom Diebstahl in Kenntnis setzen und dort Anzeige erstatten.

Wieso ist meine Leasingrate so hoch?

Die in der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ausgewiesene Umwandlungsrate entspricht nicht den tatsächlichen Kosten für Ihr Dienstrad.
Die Umwandlungsrate reduziert ihr zu versteuerndes Bruttogehalt. Dementsprechend mindern sich Ihre Steuer- und Sozialabgaben.

Was passiert am Leasingende?

Sie erhalten vor Ablauf Ihres Leasingvertrages ein Kaufangebot zur Übernahme Ihres Dienstrades per E-Mail. Sie möchten das Fahrrad nicht übernehmen? Kein Problem, wir holen das Dienstrad ganz bequem bei Ihnen Zuhause ab. Sofern Sie das Fahrrad übernehmen möchten, können Sie das Fahrrad abkaufen. Nach Vertragsende und erfolgter Bezahlung des Fahrrades geht dieses in Ihr Eigentum über. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils übernimmt die Purobike GmbH nach §37b EstG. Ihnen entstehen keine weiteren Kosten.

 

 

 

Haben Sie weitere Fragen?

Kontaktieren Sie unser Service-Team